Fakultät für Design und Kunst

Eignungsfeststellungsverfahren Industrial Design



Zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Industrial Design führt die Fakultät für Design und Kunst einmal im Jahr während des Sommersemesters ein sog. Eignungsfeststellungsverfahren für die Einschreibung zum jeweils nachfolgenden Wintersemester durch. Am Eignungsverfahren können nur Bewerber*innen teilnehmen, die die erforderlichen allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Bergischen Universität nachweisen können. 

 

 

Bewerbungsfrist: 2. April bis 27. Mai 2024

Um am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen zu können, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Vorbereitung einer Mappe mit Arbeitsproben
  2. Online-Anmeldung über dieses Webformular (freigeschaltet innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist) und Ausdrucken des Bewerbungsvordrucks (erhältlich als PDF-Download über die Online-Anmeldung).
  3. Hochladen der unten aufgeführten Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist des Eignungsfeststellungsverfahrens (hier gilt das Eingangsdatum als Ausschlussfrist). Die Informationen für die digitale Übermittlung erhalten Sie nach der Online-Anmeldung über unser Webformular als automatische Email:
  • Mappe mit Arbeitsproben
     
  • Bewerbungsvordruck unterschrieben (über die Online-Anmeldung erhältlich).
     
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis). Liegt das Zeugnis bis zum Bewerbungsende noch nicht vor, muss eine Kopie der Bescheinigung der Schule über die Zulassung zur Abiturprüfung (nicht das Halbjahreszeugnis oder die Laufbahnbescheinigung) eingereicht werden:
    Bitte beachten Sie: die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium, die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge. Eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren nur mit Fachhochschulreife ist nicht möglich.
    Internationale Bewerber*innen: Nachweis über zum Zeitpunkt der Bewerbung erworbene Deutschkenntnisse (möglichst auf B1-Niveau, für die Einschreibung müssen Deutschkenntnisse auf DSH2-Niveau nachgewiesen werden).
    Bewerber*innen aus Indien, der VR China und aus Vietnam: zusätzlich ein gültiges APS-Zertifikat. Bitte beachten Sie die Hinweise für Studieninteressierte mit ausländischem Bildungsnachweis und reichen alle Unterlagen ein, die zur Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich sind (z. B. Zeugnisse in Kopie der im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse und deren Übersetzungen). Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht erforderlich.
    Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation: Bitte beachten Sie die Hinweise für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation und reichen entsprechende Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung ein (z. B. Meisterbrief oder Bestätigung des Studierendensekretariates). 
     
  • Tabellarischer Lebenslauf
     

Bitte beachten Sie: Unterlagen und Mappen sind ausschließlich digital als Upload einzureichen, per Post oder Email eingehende Mappen oder Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Aufgabe zur Bewerbungsmappe zum kommenden Wintersemester und weitere Informationen zur Mappe finden Sie hier.

 

Das Eignungsverfahren gliedert sich in

1. Bewertung der Arbeitsproben
2. Mündliche Prüfung

Zum Verfahren werden nur Bewerber*innen zugelassen, die Bewerbungsunterlagen und Arbeitsproben fristgereicht und entsprechend den auf den Internetseiten veröffentlichten Vorgaben der Prüfungskommission eingereicht und die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung haben. Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Ein Nachreichen von Unterlagen ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich.

Nach Bewertung der Arbeitsproben verschickt die Eignungsfeststellungskommission spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin per Email die Einladungen zur Prüfung an die zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassenen Bewerber*innen und teilt den Termin, die Uhrzeit und weitere Details der Prüfung mit. Absagen werden per Post verschickt.

2. Prüfung/Eignungsfeststellung

Zum Prüfungstermin sind vorzulegen:

Mündliche Prüfung/Gespräch
Im Hauptverfahren legen die Bewerber*innen eine mündliche Prüfung von mindestens 10 und höchstens 30 Minuten Dauer vor der Kommission ab. Die mündliche Prüfung bezieht sich auch auf die eingereichten Arbeitsproben.

Mitteilung des Ergebnisses
Das Gesamtergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird schriftlich auf dem Postweg mitgeteilt.

Die Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung kann ggf. beliebig oft wiederholt werden.
Bitte beachten Sie: Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang. Die endgültige Anerkennung der Dokumente, die als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigng eingereicht werden (dazu gehören u. a. Abiturzeugnisse, übersetzte Hochschulzeugnisse aus dem Ausland sowie abgeschlossene andere Studiengänge) erfolgt erst durch Prüfung und Anerkennung des allgemeinen Studierendensekretariats bzw. des Internationalen Studierendensekretariates bei Ihrer Einschreibung zum Studiengang.

Die Termine des Eignungsfeststellungsverfahrens finden Sie hier.

Einschreibung und Gültigkeitsdauer

Nach bestandener Eignungsfeststellung muss die Einschreibung über das Portal StudiLöwe beim Studierendensekretariat erfolgen (zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge).

Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen wenden sich bitte an das Internationale Studierendensekretariat

Der Bescheid über die künstlerisch-gestalterische Eignung muss bei der Einschreibung vorgelegt werden. Er ist für die drei unmittelbar auf die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung folgenden jährlichen Einschreibungstermine gültig.

Bitte beachten Sie: Für die Immatrikulation sind noch einmal Unterlagen zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung beim Studierendensekretariat bzw. Internationalen Studierendensekretariat einzureichen. Die endgültige Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt bei der Einschreibung durch das Studierendensekretariat bzw. durch das Internationale Studierendensekretariat der Bergischen Universität. Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang.

Das Eignungsfeststellungsverfahren ist geregelt in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Industrial Design an der Bergischen Universität Wuppertal

Weitere Infos über #UniWuppertal: