Fakultät für Design und Kunst

Eignungsfeststellungsverfahren Kunst

für die Teilstudiengänge

  • Kunst im Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts
  • Doppelfach Kunst im Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts
  • Kunst im Kombinationsstudiengang Sonderpädagogische Förderung mit dem Abschluss Bachelor of Education
  • Kunst im Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education (neu ab WS 23/24)

Zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für die o. g. Teilstudiengänge führt die Fakultät für Design und Kunst einmal im Jahr während des Sommersemesters ein Verfahren zur Feststellung dieser Eignung für die Einschreibung zum jeweils nachfolgenden Wintersemester durch.

Am Eignungsverfahren können nur Bewerber*innen teilnehmen, die die erforderlichen allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Bergischen Universität nachweisen können und sich ordnungsgemäß für das Eignungsverfahren angemeldet und beworben haben.

Bewerbungsfrist: 2. April bis 21. Mai 2024

Für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren für die Teilstudiengänge Kunst sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Vorbereitung einer Mappe mit Arbeitsproben bis zum Ende der Bewerbungsfrist. 
  2. Online-Anmeldung über dieses Webformular (freigeschaltet innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist) und Ausdrucken des Bewerbungsvordrucks (erhältlich als PDF-Download über die Online-Anmeldung). Hinweise zur Online-Anmeldung: Die Daten, die Sie in das Webformular eingeben werden elektronisch weiterverarbeitet und dienen als Grundlage für die weitere Korrespondenz mit Ihnen. Änderungen von Kontaktdaten und in der Wahl der Teilstudiengänge müssen deshalb unbedingt per Email mitgeteilt werden, damit diese berücksichtigt werden können.
  3. Einsenden der Mappe mit Arbeitsproben und der nachfolgenden Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist digital als Upload. Bitte beachten Sie die Modalitäten, die nach der Online-Anmeldung in einer automatischen Antwortmail mitgeteilt werden. Per Post oder Email eingehende Unterlagen und Mappen können leider nicht berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind fristgerecht einzureichen: 

  • Mappe mit den unter dem Punkt "Mappe" beschriebenen eigenen, studiengangbezogenen Arbeitsproben,
  • ein ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsvordruck (als PDF-Download über die Online-Anmeldung erhältlich) einschliesslich der schriftlichen Erklärung der Bewerber*innen, dass die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. deren Erläuterungen selbstständig angefertigt wurden, 
  • ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung: z. B. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
    Liegt das Abitur-Zeugnis bis zum Bewerbungsende noch nicht vor, muss eine Bescheinigung der Schule über die Zulassung zur Abiturprüfung (kein Halbjahreszeugnis oder Laufbahnbescheinigung) eingereicht werden; 
    Bitte beachten Sie: Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium, die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge. Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Bergischen Universität Wuppertal und somit auch nicht zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren. Bitte beachten Sie die Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung
    Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation: Bitte beachten Sie die Hinweise für  Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation und reichen entsprechende Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung ein (z. B. Meisterbrief oder Bestätigung des Studierendensekretariates). 
    Internationale Bewerber*innen: Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau (bis zur Einschreibung müssen Deutschkenntnisse auf DSH2-Niveau nachgewiesen werden). Darüber hinaus müssen Sie sich zusätzlich über Uni-Assist bewerben (ab Mitte Mai) und eine Bestätigung der Uni-Assist-Anmeldung den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Beachten Sie bitte auch die Hinweise für Studieninteressierte mit ausländischem Bildungsnachweis 
  • ein tabellarischer Lebenslauf.

    Unvollständige und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.


Hinweise zur Mappe und zu Mappenberatungen finden Sie über die Internetseite des Studiengangs. Bitte informieren Sie sich hier

 

Die Termine finden Sie auf der Website Termine 

 

 

 

Zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Teilstudiengänge Kunst werden die eingereichten Arbeitsproben zugrunde gelegt und durch die Mitglieder der Prüfungskommission bewertet. Je nach Benotung wird die Eignung für alle vier o. g. Teilstudiengänge, für drei Teilstudiengänge (ohne Doppelfach) oder für keinen der o. g. Teilstudiengänge zuerkannt. Die Feststellung der Eignung erfolgt  entsprechend den Vorgaben der Eignungsfeststellungsordnung für die Teilstudiengänge Kunst.

Mitteilung des Ergebnisses
Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird schriftlich per Post innerhalb der auf den Internetseiten angegebenen Frist mitgeteilt.

Die Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung kann ggf. unbeschränkt oft wiederholt werden.
Bitte beachten Sie: Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang. Die endgültige Anerkennung der Dokumente, die als Nachweis der Hochschulreife eingereicht werden (dazu gehören u. a. Abiturzeugnisse, übersetzte Hochschulzeugnisse aus dem Ausland sowie abgeschlossene andere Studiengänge) erfolgt erst durch Prüfung und Anerkennung des allgemeinen Studierendensekretariats bei Ihrer Einschreibung zum Studiengang.
 

Nach bestandener Eignungsfeststellungsprüfung muss die Einschreibung über das Portal StudiLöwe über das Studierendensekretariat vorgenommen werden (zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge). Der Bescheid über die künstlerisch-gestalterische Eignung muss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat bzw. im Internationalen Studierendensekretariat vorgelegt werden. Er ist für die drei unmittelbar und in Folge auf die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung folgenden Einschreibungstermine gültig.
Bitte beachten Sie die Hinweise sowie die Termine und Fristen zur Einschreibung.
Internationale Studienbewerber*innen müssen sich über Uni-Assist bewerben, Informationen dazu finden Sie hier

Bonusregelung in zugleich gewählten NC-Teilstudiengängen
Sofern die künstlerisch-gestalterische Eignung nachgewiesen ist und als weiterer Teilstudiengang ein NC-Teilstudiengang gewählt wird, ermöglicht die Auswahlverfahrenssatzung einen Bonus auf die im dortigen Auswahlverfahren berücksichtigte Durchschnittsnote. Das entsprechende Sonderantragsformular sowie die Frist, innerhalb derer der Sonderantrag und der Bescheid über die künstlerisch-gestalterische Eignung im Studierendensekretariat einzureichen ist, finden sich hier.
 

Über die Anerkennung von Eignungsnachweisen anderer Hochschulen oder für vergleichbare Studiengänge entscheidet die Eignungsfeststellungskommission auf Antrag im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens. Informationen zur Beantragung der Anerkennung von Eignungsnachweisen anderer Hochschulen für die gleichen oder vergleichbaren Studiengänge sowie zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier

Das Eignungsfeststellungsverfahren ist geregelt in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Teilstudiengänge Kunst.

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: