Fakultät für Design und Kunst

Eignungsfeststellung Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung (M.A.)

Nachweis der künstlerisch-gestalterischen Eignung.

Zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Masterstudiengang Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung führt die Fakultät für Design und Kunst einmal im Jahr während des Sommersemesters ein Verfahren zur Feststellung dieser Eignung für die Einschreibung zum jeweils nachfolgenden Wintersemester durch. Zum Eignungsfeststellungsverfahren kann nur zugelassen werden, wer sich um Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen beworben hat und die Zugangsvoraussetzungen gemäß der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung an der Bergischen Universität nachgewiesen hat.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung werden nachgewiesen durch

  • das Abschlusszeugnis eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten in Industriedesign, Industrial Design, Produktdesign mit einem Studienschwerpunkt in der technischen oder strategischen Produktentwicklung oder in Maschinenbau oder in Wirtschaftswissenschaft jeweils mit dem Studienschwerpunkt in der Produkt- bzw. Innovationsentwicklung oder eines vergleichbaren Studiengangs mit der Note 2,0 oder besser;
  • den Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die in einem besonderen Verfahren gemäß der Ordnung zur Feststellung der künstlerich-gestalterischen Eignung für den Masterstudiengang Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung festgestellt wird;
  • Internationale Studienbewerber*innen: ein Sprachzertifikat über Deutschkenntnisse. Bei der Einschreibung sind Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe DSH2 des europäischen Referenzrahmens für Sprache nachzuweisen. Bewerber*innen aus China und Vietnam: ein gültiges APS-Zertifikat.
    Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht erforderlich.
     
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussarbeit (Master-Thesis): Spätestens bis zur Anmeldung zur Abschlussarbeit (Master-Thesis) ist ein design-, strategie-, entwicklungs-, ökologie- oder interaktionsorientiertes Praktikum von insgesamt 15 Wochen nachzuweisen. Das Praktikum kann bereits vor Beginn des Studiums absolviert werden.

Bewerbungsfrist: 1. März bis 13. Mai 2024, 9 Uhr

Für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Online-Anmeldung: Innerhalb der Bewerbungsfrist mit dem entsprechenden Webformular. Über die Online-Anmeldung erhalten Sie den Antrag auf Zugang zum Masterstudiengang und auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren (Informationen siehe unten).
  2. Einreichen der nachfolgenden Unterlagen digital als Upload bis zum Ende der Bewerbungsfrist (die Informationen zu den Modalitäten werden in einer Email mitgeteilt, die die Bewerber*innen nach Absenden der Online-Anmeldung automatisch erhalten): 
  • Ein ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsvordruck/Antrag auf Zugang zum Masterstudiengang und auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren (als Download über das Webformular bei der Online-Anmeldung erhältlich).
  • Bachelor-Zeugnis und Bachelor-Urkunde (mind. Gesamtnote 2,0) oder das Zeugnis und die Urkunde einer vergleichbaren Prüfung in Kopie. Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorgelegt werden kann, können auch eine Bescheinigung des Prüfungsamtes über den aktuellen Noten- und Leistungsspiegel inkl. der Angabe der ECTS Leistungspunkte (insgesamt mindestens 150) oder ein vorläufiges Prüfungszeugnis vorgelegt werden. Das Bachelor-Zeugnis und die Bachelor-Urkunde können in begründeten Ausnahmefällen bis zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgereicht werden.
  • Tabellarischer Lebenslauf.
  • Motivations-Schreiben und Begründung der Studienabsichten (max. eine DIN A4-Seite);
  • Portfolio mit Arbeitsproben als pdf.Ein erläuternder Text kann beigefügt werden. Bei den Arbeitsproben muss das Entstehungsdatum vermerkt sein.
  • Eine schriftliche Erklärung, dass Sie die vorgelegten Arbeitsproben selbstständig angefertigt haben.
  • Wenn vorhanden: Nachweis eines design-, strategie-, entwicklungs-, ökologie- oder interaktionsorientierten Praktikums (ein Praktikum von insgesamt 15 Wochen ist spätestens bis zur Anmeldung der Abschlussarbeit/Master-Thesis nachzuweisen).
  • Internationale Bewerber*innen: Nachweis über zum Zeitpunkt der Bewerbung erworbene Deutschkenntnisse (möglichst auf B1-Niveau, für die Einschreibung müssen Deutschkenntnisse auf DSH2-Niveau nachgewiesen werden). Bewerber*innen aus Indien, der VR China und Vietnam: ein gültiges APS-Zertifikat.
  • Bitte beachten Sie die Hinweise für Studieninteressierte mit ausländischem Bildungsnachweis.
    Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht erforderlich

Unvollständige Bewerbungsunterlagen, nicht fristgerecht oder per Email oder Post eingegangene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Termine des Verfahrens finden Sie hier

Verfahren

Das Eignungsfeststellungsverfahren umfasst

  1. eine Bewertung der Arbeitsproben des Portfolios im Rahmen der Vorauswahl zum Hauptverfahren sowie
  2. eine mündliche Prüfung im Rahmen des Hauptverfahrens.

Vorauswahl (Bewertung der Arbeitsproben und Zulassung zum Hauptverfahren)
In der Vorauswahl entscheidet die Kommission aufgrund der eingereichten Arbeitsproben über die Zulassung zum Hauptverfahren. Die Kommission lädt die zum Hauptverfahren (mündliche Prüfung) zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber schriftlich ein.

Hauptverfahren (mündliche Prüfung)
Im Hauptverfahren legt die Bewerberin oder der Bewerber eine mündliche Prüfung von mindestens 10 und höchstens 30 Minuten Dauer vor der Prüfungskommission ab. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die eingereichten Arbeitsproben.

Mitteilung des Ergebnisses: Das Gesamtergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird schriftlich mitgeteilt.

Die Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung kann ggf. unbeschränkt oft wiederholt werden.

Bitte beachten Sie: Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang. Die endgültige Anerkennung der Dokumente, die als Nachweis der Zugangsbereichtigung eingereicht werden (dazu gehören u. a. Abschlusszeugnisse, übersetzte Hochschulzeugnisse aus dem Ausland sowie abgeschlossene andere Studiengänge) erfolgt erst durch Prüfung des allgemeinen Studierendensekretariats bei Ihrer Einschreibung.

Nach bestandener Eignungsprüfung ist die Einschreibung über das Portal StudiLöwe beim Studierendensekretariat vorzunehmen.
Internationale Studienbewerber*innen müssen, wenn sie einen positiven Bescheid erhalten haben,  einen Antrag auf Zulassung an das Internationale Studierendensekretariat (intsek[at]uni-wuppertal.de) einreichen. Erst danach haben Sie die Möglichkeit sich für das Master-Studium an der Bergischen Universität Wuppertal einzuschreiben. Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link.

Der Bescheid über die künstlerisch-gestalterische Eignung sowie die Bescheinigung des Prüfungsausschusses über die Zulassung zum Studium, die Sie zusammen mit dem Eignungsnachweis erhalten, müssen bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorgelegt werden. Die Bescheide sind für die drei unmittelbar und in Folge auf die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung folgenden jährlichen Einschreibungstermine gültig.

Bitte beachten Sie die Hinweise sowie die Termine und Fristen zur Einschreibung.

Rechtliche Vorgaben
Das Verfahren ist geregelt in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Masterstudiengang Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung.

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: