Fakultät für Design und Kunst

Hochschulwechsel/Anrechnungen/Anerkennungen von Eignungsnachweisen Kunst

Alle erforderlichen Informationen zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen in einem der Teilstudiengänge des Faches Kunst finden sich hier

Sofern die zur Anrechnung vorgebrachten Studien- und Prüfungsleistungen vor dem Einreichen des Antrags auf Einschreibung nachgewiesen wurden, sollte der Antrag auf Anrechnung zugleich mit dem Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester vor der Einschreibung über den Servicebereich der School of Education - Abteilung ISL - beim zentralen Prüfungsausschuss gestellt werden.

Weitere Informationen zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen in einem der Teilstudiengänge des Faches Kunst finden Sie unten stehend. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorgehensweisen, je nachdem, ob Sie nur die Anerkennung von Eignungsnachweisen ohne die gleichzeitige Anerkennennung von Studien- und Prüfungsleistungen beantragen möchten oder die Anerkennung von Eignungsnachweisen und von Studien- und Prüfungsleistungen. 

Über die Gleichwertigkeit und Anerkennung einer Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die für denselben oder einen vergleichbaren Studiengang oder Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule getroffen wurde, entscheidet die Eignungsfeststellungskommission auf Antrag. Im Einzelfall kann sie entscheiden, dass zur Anerkennung eine Teilnahme an einzelnen Teilprüfungen des Eignungsfeststellungsverfahrens erforderlich ist.

Der Antrag auf Anerkennung einer Eignungsfeststellung muss an die*den Vorsitzenden der Eignungsfeststellungskommission gerichtet sein und mit den unten aufgelisteten Unterlagen an die Fakultät für Design und Kunst, Sekretariat für Studium und Lehre eingereicht werden

Bitte wenden Sie sich vor Antragsstellung per Email an das Sekretariat für Studium und Lehre der Fakultät für Design und Kunst unter Angabe des Studiengangs bzw. Teilstudiengangs, für den Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen möchten und der Hochschule, bei der Sie den Eignungsnachweis erworben haben.

Die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen bzw. Arbeitsproben sind ausschließlich digital einzureichen. Bitte melden Sie sich zunächst über dieses Webformular online an (freigeschaltet während der Bewerbungsfrist für das reguläre Eignungsverfahren). Die Informationen zu den Abgabemodalitäten erhalten Sie nach Absenden des Webformulars.

Folgende Unterlagen sind digital als pdf einzureichen (bitte beachten Sie dazu die Informationen, die Sie per Email nach der Online-Anmeldung erhalten):

  • formloser Antrag auf Anerkennung (freigeschaltet während der Bewerbungsfrist) einer Eignungsfeststellung (bitte herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und scannen oder fotografieren),
  • Nachweis der Zuerkennung der Eignung für einen vergleichbaren Studiengang an derselben oder einer anderen Hochschule,
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Kopie des Abiturzeugnisses),
  • Portfolio mit mindestens zwanzig eigenen, studiengangbezogenen Arbeitsproben aus den künstlerischen Disziplinen Zeichnen und Malen sowie ggf. weitere Arbeitsproben in künstlerischen Medien nach Wahl der Bewerber*innen. Das Portfolio unterliegt keinen konkreten Layout-Vorgaben. Es genügen ggf. einfache Handy-Fotos der Arbeitsproben. Ein erläuternder Text kann beigefügt werden (max. eine DIN A4 Seite). Bei den einzelnen Arbeitsproben muss das Entstehungsdatum vermerkt sein. Sofern die Antragsteller*innen nicht der*die alleinige Autor*in einer Arbeitsprobe ist, ist bei der jeweiligen Arbeitsprobe zudem anzugeben, welchen Anteil der*die Bewerber*in an deren Entstehung hatte (z. B. Entwurf, Kamera, Layout). Weitere Informationen zur Mappe finden Sie hier
  • Tabellarischer Lebenslauf,
  • schriftliche Erklärung des*der Bewerber*in, dass die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. deren Erläuterungen selbstständig angefertigt wurden.

Anträge auf Anerkennung einer Eignungsfeststellung können zwar jederzeit eingereicht werden. Damit die jeweiligen Einschreibtermine mit Sicherheit erreicht werden können, ist eine Antragstellung innerhalb der auch für den regulären Antrag auf Eignungsfeststellung geltenden Fristen jedoch dringend zu empfehlen.

Im Rahmen der Bearbeitung eines vor der Einschreibung gestellten Antrags auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen und eines Antrags auf Einstufung in ein höheres Fachsemester wird zugleich über die Einschlägigkeit und Anerkennung einer bereits für einen anderen Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule erbrachten Eignungsfeststellung entschieden. Der Antrag auf Anerkennung eines Eignungsnachweises muss zusammen mit dem o. g. Antrag an den Servicebereich der School of Education, Bereich ISL, geschickt werden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • formloser Antrag auf Anerkennung einer Eignungsfeststellung, der auch den Teilstudiengang oder die Teilstudiengänge nennen soll, für den oder die eine Anerkennung der Eignungsfeststellung beantragt wird,
  • Nachweis über die für einen anderen Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule festgestellte Eignung,
  • Portfolio mit der Dokumentation von mindestens zwanzig eigenen, studiengangbezogenen Arbeitsproben aus den künstlerischen Disziplinen Zeichnen und Malen sowie ggf. weitere Arbeitsproben in künstlerischen Medien nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers. Das Portfolio ist mit dem Zugangsantrag als PDF (für Filme als Videodatei in einem gängigen Videoformat) in digitaler Form eines Datenträgers (USB-Stick oder DVD±R) einzureichen. Es unterliegt keinen konkreten Layout-Vorgaben. Es genügen ggf. einfache Handy-Fotos der Arbeitsproben. Ein erläuternder Text kann beigefügt werden (max. eine DIN A4 Seite). Bei den einzelnen Arbeitsproben muss das Entstehungsdatum vermerkt sein. Sofern die Antragsteller*in oder der Antragsteller nicht der*die alleinige Autor*in einer Arbeitsprobe ist, ist bei der jeweiligen Arbeitsprobe zudem anzugeben, welchen Anteil der*die Bewerber*in an deren Entstehung hatte (z. B. Entwurf, Kamera, Layout).
  • Schriftlichen Erklärung des*der Bewerber*in, dass vorgelegten Arbeitsproben und ggf. deren Erläuterungen selbstständig angefertigt wurden.

Über die Gleichwertigkeit und Anerkennung einer Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die für denselben oder einen vergleichbaren Studiengang oder Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule getroffen wurde, entscheidet die Kommission auf dieser Grundlage. Im Einzelfall kann sie entscheiden, daß zur Anerkennung eine Teilnahme an einzelnen Teilprüfungen des Eignungsfeststellungsverfahrens oder am gesamten Feststellungsverfahren erforderlich ist.

Der Antrag auf Anerkennung einer Eignung mit den o. g. Unterlagen/Portfolio sind in diesem Fall zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zu richten an

den Servicebereich der School of Education - Abteilung ISL

 

Anerkennung einer Eignungsfeststellung
im Rahmen eines Antrags auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education
Sofern im Rahmen der Bearbeitung eines Zugangsantrags zu einem Studiengang Master of Education festgestellt wird, daß der Masterzugang nicht oder nur unter Auflagen erfolgen kann, die im Rahmen des Kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Arts nachstudiert werden können, wird zugleich über die Einschlägigkeit und Anerkennung einer bereits für einen anderen Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule erbrachten Eignungsfeststellung entschieden. Es gelten die o. a. Regelungen zur Anerkennung einer Eignungsfeststellung im Rahmen eines Antrags auf Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen im Studiengang Bachelor of Arts vor Studienzugang entsprechend.

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, oder weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner*innen gern zur Verfügung:

Servicestelle ISL
Danah Lamsfuß
telefonische Beratung:
Di: 13-15 Uhr
Mo, Mi, Do: 10-12 Uhr
unter 0202 - 439 2356
oder per Mail: isl[at]uni-wuppertal.de

Studienfachberatung Kunst:
AR Bastian Haase
Telefon: 0202 439-5188
Mail: haase[at]uni-wuppertal.de

Sekretariat für Studium und Lehre der Fakultät
Elisabeth Heitmann
Tel. 0202 - 439 5160
Mail: qslfk8[at]uni-wuppertal.de

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