Hinweise zur vorschriftsmäßigen Nutzung des Foyers der Ebene 13 durch die Fakultät für Design und Kunst zu Prüfungs- und Ausstellungszwecken
Im Rahmen der Nutzung des Foyers der Ebene 13 für Ausstellungen und Prüfungen sind stets die Vorgaben des Dekanats der Fakultät für Design und Kunst zur Nutzung des Foyers sowie von Raum I 13.67b (Ausstellungslagerraum) im Gebäude I zu beachten. Die Vorgaben finden sich hier.
Downloads zu den Nutzungsvorgaben für die Fakultät für Design und Kunst:
Formular (nur für die Fakultät für Design und Kunst bestimmt) "Reservierungsanfrage Foyer"
Ausstellungsvertrag für Studierende der Abteilung Industrial Design
Ausstellungsvertrag für Studierende der Abteilung Kunst
Ausstellungsvertrag für Studierende der Abteilung Mediendesign und Raumgestaltung
Anmeldung einer Veranstaltung in Hochschulräumen im Dez. 5.2
Nutzung und Betreuung der Foyerbildschirme
Die Foyerbelegung umfasst auch die Nutzung der Bildschirme. Für den Zeitraum der Foyerbelegung sowie bis zum Beginn des darauffolgenden Belegungszeitraums liegt die Entscheidung über die Nutzung der Bildschirme bei der- oder demjenigen, die oder der das Foyer zuletzt belegt hat.
Hiervon abweichende Belegungswünsche einzelner oder sämtlicher Bildschirme müssen ggf. bei Frau Heitmann wie eine Foyerbelegung beantragt werden.
Die inhaltliche und technische Verantwortung liegt jeweils bei der- oder demjenigen, die oder der mit seiner Unterschrift die Verantwortung für die Nutzung des Foyers bzw. der Bildschirme übernommen hat.
Der technische Support für die Nutzung der Bildschirme liegt für die Abteilung Industrial Design bei Roland Wüllner, für die Teilstudiengänge Mediendesign bei Susanne Unterbäumer und Till Müller, für den Teilstudiengang Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik bei Ulrich Seiss und für die Abteilung Kunst bei Marc Kox. In übergreifenden technischen Fragen übernimmt Herr Wüllner die zentrale Verantwortung und informiert den Dekan.
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