Eignungsfeststellung Farbtechnik/ Raumgestaltung/ Oberflächentechnik
Zur Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Eignung führt die Fakultät für Design und Kunst einmal im Jahr während des Sommersemesters ein Verfahren zur Feststellung dieser Eignung für die Einschreibung zum jeweils nachfolgenden Wintersemester durch. Am Eignungsverfahren können nur Bewerber*innen teilnehmen, die die erforderlichen allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der Bergischen Universität nachweisen können.
Bewerbungsfrist: 2. April bis 1. August 2024
Bewerbung zum Eignungsfeststellungsverfahren / Einzureichende Unterlagen
Für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
1. Online-Anmeldung: Diese ist mit Beginn der Bewerbungsfrist über dieses
Webformular möglich.
Hinweise zur Online-Anmeldung: Die Daten, die Sie in das Webformular eingeben, werden elektronisch weiterverarbeitet und dienen als Grundlage für die weitere Korrespondenz mit Ihnen. Änderungen von Kontaktdaten und in der Wahl der Teilstudiengänge müssen deshalb unbedingt per Email mitgeteilt werden, damit diese berücksichtigt werden können.
2. Einsenden der Bewerbungsunterlagen digital als Upload bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
Folgende Unterlagen sind digital als Upload einzureichen (Informationen zu den Modalitäten erhalten Sie nach der Online-Anmeldung als automatische Email). Per Post oder Email eingehende Unterlagen können leider nicht berücksichtig werden.
- Ein ausgefüllter und unterschriebener Bewerbungsvordruck (erhältlich über die Online-Anmeldung),
- einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis). Liegt das Zeugnis bis zum Bewerbungsende noch nicht vor, muss eine Kopie der Bescheinigung der Schule über die Zulassung zur Abiturprüfung (kein Halbjahreszeugnis oder Laufbahnbescheinigung) eingereicht werden; bitte beachten Sie: die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium, die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge. Eine Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren mit Fachhochschulreife ist nicht möglich; bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Hochschulzugangsberechtigung
Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation: Bitte beachten Sie die Hinweise für Studieninteressierte mit beruflicher Qualifikation und reichen entsprechende Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung ein (z. B. Meisterbrief oder Bestätigung des Studierendensekretariates).
Internationale Studienbewerber*innen: Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau (bis zur Einschreibung müssen Deutschkenntnisse auf DSH2-Niveau nachgewiesen werden). Darüber hinaus müssen Sie sich zusätzlich über Uni-Assist bewerben (ab Mitte Mai) und eine Bestätigung der Uni-Assist-Anmeldung den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Beachten Sie bitte auch die Hinweise für Studieninteressierte mit ausländischem Bildungsnachweis - ein tabellarischer Lebenslauf;
Die Abgabe einer Mappe ist nicht vorgesehen.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Termine des Eignungsfeststellungsverfahrens und weitere Details finden Sie hier.
Umfang und Gliederung des Eignungsfeststellungsverfahrens
Das Eignungsfeststellungsverfahren gliedert sich in zwei Schritte:
- Die Arbeitsprobe:
Die Bewerber*innen bearbeiten eine studiengangbezogene gestalterische Aufgabenstellung. Die Kommission legt die Aufgabenstellung, deren Umfang, den Beginn und das Ende des Bearbeitungszeitraums sowie die Abgabemodalitäten der Arbeitsprobe fest. Sie teilt diese Festlegungen den Bewerber*innen nach Bewerbungsschluss im Zuge der Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren schriftlich per Email mit. Die Arbeitsproben sind bis zum durch die Kommission festgelegten Termin als Upload über die Hochschulcloud Sciebo einzureichen. Für die fristgerechte Abgabe der Arbeitsprobe gilt die Uhrzeit des erfolgreichen Uploads.
Zur Arbeitsprobe gehört ggf. die Dokumentation von analogen Arbeitsergebnissen. Die Bewerber*innen müssen die Originalexemplare bis zum Abschluss des Eignungsverfahrens aufbewahren und diese nach Aufforderung bei der "Präsentation mit Kolloquium" vorlegen. Der Arbeitsprobe muss eine schriftliche und persönlich unterzeichnete Erklärung beigefügt werden, dass die vorgelegte Arbeitsprobe selbstständig angefertigt wurde. - Die Präsentation mit Kolloquium:
Die Bewerber*innen präsentieren die Arbeitsprobe in einem persönlichen Gespräch digital oder in Präsenz den Mitgliedern der Kommission.
Feststellung der Eignung
Die Feststellung der Eignung ergibt sich studiengangbezogen jeweils nach den Kriterien:
- Wahrnehmungsfähigkeit
- Vorstellungsvermögen,
- Darstellungsvermögen und -fertigkeit.
Für die Feststellung der Eignung setzen die stimmberechtigten Mitglieder der Prüfungskommission eine Note zwischen 1,0 (sehr gut) und 5,0 (nicht ausreichend) fest. Die Eignung wird zuerkannt mit einer Note von 3,0 (befriedigend) oder besser.
Mitteilung des Ergebnisses
Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird schriftlich per Post mitgeteilt.
Die Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung kann ggf. unbeschränkt oft wiederholt werden.
Bitte beachten Sie: Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang. Die endgültige Anerkennung der Dokumente, die als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden (dazu gehören u. a. Abiturzeugnisse, übersetzte Hochschulzeugnisse aus dem Ausland sowie abgeschlossene andere Studiengänge) erfolgt erst durch Prüfung und Anerkennung des allgemeinen Studierendensekretariats bei Ihrer Einschreibung zum Studiengang.
Einschreibung und Gültigkeitsdauer
Nach bestandener Eignungsprüfung ist die Einschreibung über das Portal StudiLöwe über das Studierendensekretariat vorzunehmen (zulassungsfreie Bachelorstudiengänge). Der Nachweis über die künstlerisch-gestalterische Eignung muss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorgelegt werden. Er ist für die drei unmittelbar und in Folge auf die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung folgenden Einschreibungstermine gültig.
Bitte beachten Sie die Hinweise sowie die Termine und Fristen zur Einschreibung.
Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen müssen sich mit unserem Internationalen Studierendensekretariat in Verbindung setzen. Informationen für internationale Studienbewerber*innen finden Sie hier
Hochschulwechsel, Anrechnungen, Eignungsanerkennung
Informationen zu Hochschulwechsel, Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen sowie zur Anerkennung von Eignungsfeststellungen finden Sie hier.
Rechtliche Vorgaben
Das Verfahren ist geregelt in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Teilstudiengang Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik im Kombinatorischen Bachelor of Arts an der Bergischen Universität Wuppertal.
Darüber hinaus gelten im Sommersemester 2022 die Corona-Sonderregelungen für Prüfungen.