Fakultät für Design und Kunst

Eignungsfeststellung Public Interest Design (M.A.)



Zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Masterstudiengang Public Interest Design führt die Fakultät für Design und Kunst während des Sommersemesters ein sog. Eignungsfeststellungsverfahren für die Einschreibung zum jeweils nachfolgenden Wintersemester durch. Am Eignungsverfahren können nur Bewerber*innen teilnehmen, die die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen nachweisen können. 

Die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Public Interest Design werden nachgewiesen durch

  • das Abschlusszeugnis eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengangs in den Fächern Kommunikations- oder Mediendesign, Film, Architektur, Stadtplanung, Philosophie, Soziologie, Politikwissenschaft, Geschichte, Geographie oder adäquaten Studiengängen mit insgesamt mindestens 180 ECTS Leistungspunkten oder eines sechssemestrigen Kombinatorischen Bachelorstudiengangs mit mindestens 86 ECTS Leistungspunkten in den Fächern Mediendesign und Designtechnik, Design Audiovisueller Medien, Design Interaktiver Medien oder Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik.
     
  • Internationale Studienbewerber*innen: Nachweis über Deutschkenntnisse (bei der Einschreibung muss ein Sprachzertifikat auf DSH2-Niveau eingereicht werden), Bewerber*innen aus der VR China und Vietnam: ein gültiges APS-Zertifikat. Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht erforderlich. Informationen  für internationale Studienbewerber*innen finden Sie hier

Bewerbungsfrist: 1. März bis 13. Mai 2024

Für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Online Anmeldung, über dieses Webformular. Die Anmeldung ist ab Beginn der Bewerbungsfrist möglich. 
  2. Einsenden der unten aufgelisteten Unterlagen, digital als Upload, bis zum Ende der Bewerbungsfrist. Die Details werden nach der Online-Anmeldung per Email mitgeteilt. Unvollständige, nicht fristgerecht sowie per Post oder Email eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

    Einzureichende Unterlagen:
  • Ein ausgefüllter Bewerbungsvordruck/Antrag (als Download über die Online-Anmeldung erhältlich) auf Zugang zum Masterstudiengang und auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren, mit dessen Unterschrift Sie die Richtigkeit der Angaben und die selbstständige Anfertigung der Arbeitsproben bescheinigen,  
  • eine Kopie des Bachelor-Zeugnisses und/oder der Bachelor-Urkunde. Falls das Bachelor-Zeugnis noch nicht vorgelegt werden kann, können auch Studiennachweise von insgesamt mindestens 150 ECTS Leistungspunkten oder ein vorläufiges Prüfungszeugnis eingereicht werden. Das Zeugnis kann in begründeten Ausnahmefällen bis zum Zeitpunkt der Einschreibung nachgereicht werden. Bitte beachten Sie ggf. auch die Informationen für internationale Studieninteressierte;
  • ein tabellarischer Lebenslauf;
  • ein Motivations-Schreiben mit Begründung der Studienabsichten und Beschreibung eigener Projektideen (max. eine DIN A4-Seite);
  • Portfolio mit Arbeitsproben. Das Portfolio unterliegt keinen konkreten Layout-Vorgaben. Es wird kein Thema bzw. keine Aufgabe für das Portfolio gestellt. Bei den Arbeitsproben muss das Entstehungsdatum vermerkt sein. Ziel des Portfolios ist, die bisher im Studium erworbenen Kompetenzen bezogen auf Projekte und Themen darzulegen, die im Zusammenhang mit öffentlichen Interessen, deren Gestaltung und dem Engagement darin stehen. Bei Bewerber*innen aus künstlerisch-gestalterischen Studiengängen können das z. B. praktische Arbeitsproben, bei Personen aus kulturwissenschaftlichen Studiengängen z. B. reflektierende und dokumentierende Texte, Fotos, Videos etc. sein.
  • Internationale Studienbewerber*innen: Nachweis über zum Zeitpunkt der Bewerbung erworbene Deutschkenntnisse (möglichst auf B1-Niveau, für die Einschreibung müssen Deutschkenntnisse auf DSH2-Niveau nachgewiesen werden). Bewerber*innen aus Indien, der VR China und Vietnam: Ein gültiges APS-Zertifikat. Eine Bewerbung über Uni-Assist ist nicht erforderlich.

Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Termine des Verfahrens finden Sie hier

Das Eignungsfeststellungsverfahren umfasst

  1. eine Bewertung der Arbeitsproben des Portfolios im Rahmen der Vorauswahl zum Hauptverfahren sowie
  2. eine mündliche Prüfung im Rahmen des Hauptverfahrens.

Vorauswahl (Bewertung der Arbeitsproben und Zulassung zum Hauptverfahren)
In der Vorauswahl entscheidet die Kommission aufgrund der eingereichten Motivationsschreiben und Portfolio über die Zulassung zum Hauptverfahren. Die Kommission lädt die zum Hauptverfahren (mündliche Prüfung) zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber schriftlich ein.

Hauptverfahren (mündliche Prüfung)
Im Hauptverfahren legen die Bewerber*innen eine mündliche Prüfung von mindestens 10 und höchstens 30 Minuten Dauer vor der Prüfungskommission ab. Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die eingereichten Arbeitsproben und das Motivationsschreiben.

Mitteilung des Ergebnisses: Das Gesamtergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird schriftlich mitgeteilt. 

Die Prüfung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung kann ggf. unbeschränkt oft wiederholt werden. 

Bitte beachten Sie: Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang. Die endgültige Anerkennung der Dokumente, die als Nachweis der Zugangsbereichtigung eingereicht werden (dazu gehören u. a. Abschlusszeugnisse, übersetzte Hochschulzeugnisse aus dem Ausland sowie abgeschlossene andere Studiengänge) erfolgt erst durch Prüfung des allgemeinen Studierendensekretariats bei Ihrer Einschreibung.

Nach bestandener Eignungsprüfung ist die Einschreibung über das Portal StudiLöwe beim Studierendensekretariat vorzunehmen. Der Bescheid über die künstlerisch-gestalterische Eignung sowie die Bescheinigung des Prüfungsausschusses über die Zulassung zum Studium, die Sie zusammen mit dem Eignungsnachweis erhalten, müssen bei der Einschreibung im Studierendensekretariat vorgelegt werden. Beide Nachweise sind für die drei unmittelbar und in Folge auf die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung folgenden jährlichen Einschreibungstermine gültig.

Bitte beachten Sie die Hinweise sowie die Termine und Fristen zur Einschreibung.

Internationale Studienbewerber*innen: Internationale Bewerber*innen müssen, wenn sie einen positiven Bescheid erhalten haben, zusätzlich einen Antrag auf Zulassung an das Internationale Studierendensekretariat (intsek[at]uni-wuppertal.de) einreichen. Erst danach haben Sie die Möglichkeit sich für das Studium an der Bergischen Universität Wuppertal einzuschreiben. Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link. 

Weitere Infos über #UniWuppertal: