Hochschulwechsel, Anerkennung einer Eignungsfeststellung, Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen
Für den Wechsel aus einem anderen vergleichbaren Studiengang oder von einer anderen Universität in den Studiengang Industrial Design an der Bergischen Universität Wuppertal gelten folgende Regelungen:
Der*die Bewerber*in muss mindestens zwei Fachsemester eines Bachelorstudiums zum Zeitpunkt der Bewerbung absolviert haben. Ist dies nicht gegeben, wird die Teilnahme am jährlichen Eignungsfeststellungsverfahren angeboten; über die mögliche Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird in diesem Fall danach entschieden, wenn die künstlerisch-gestalterische Eignung ausgesprochen werden konnte. Bitte beachten Sie die entsprechenden Informationen des Studiengangs.
Anerkennung eines Nachweises der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
(Bachelor Industrial Design)
Anträge auf Anerkennung eines Nachweises der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung aus demselben oder einem vergleichbaren Studiengang können über das Sekretariat für Studium und Lehre der Fakultät für Design und Kunst gestellt werden. Bitte melden Sie sich zunächst über das Webformular an und reichen anschließend folgende Unterlagen ein (ausschließlich digital als Upload in die die Hochschulcloud Sciebo, die Details werden Ihnen nach der Anmeldung automatisch per Email mitgteilt):
- Ein von dem*der Bewerber*in ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (bitte herunterladen und ausfüllen),
- Nachweis der an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erworbenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ein Portfolio (deutsch oder englisch) in der max. Größe von DIN A2 (besser DIN A4). Ca. 20 eigene, frei ausgewählte Arbeiten bzw. Projekte auf max. 40 Seiten als PDF-Datei inkl. der Darstellung ihres Prozesses.
Über die Anträge auf Anerkennung eines Nachweises der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung wird einmal jährlich entschieden. Für die Einreichung des Antrags gelten hierzu dieselben Termine wie für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung. Die Termine finden sich hier.
Es wird dringend empfohlen, sich parallel oder stattdessen um Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Industrial Design zu bewerben. Bitte beachten Sie die Vorgaben zu den einzureichenden Unterlagen (z. B. dem Portfolio sind zusätzlich Arbeitsproben zur Mappenaufgabe beizufügen). Die erforderlichen Informationen finden sich hier.
Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
(Bachelor Industrial Design oder Master Strategische Produkt- und Innovationsentwicklung)
Anträge auf Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus demselben oder einem vergleichbaren Studiengang können nach Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung über das Zentrale Prüfungsamt an den Prüfungsausschuss Industrial Design gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Studiengangs