Fakultät für Design und Kunst

Hochschulwechsel, Anrechnungen, Eignungsanerkennung

Alle erforderlichen Informationen zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen in einem der Teilstudiengänge Mediendesign und Designtechnik, Design Audiovisueller Medien oder Design Interaktiver Medien finden sich hier

Sofern die zur Anrechnung vorgebrachten Studien- und Prüfungsleistungen vor dem Einreichen des Antrags auf Einschreibung nachgewiesen wurden, sollte der Antrag auf Anrechnung zugleich mit dem Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester vor der Einschreibung über den Servicebereich der School of Education - Abteilung ISL - beim zentralen Prüfungsausschuss gestellt werden.

Weitere Informationen zur Beantragung der Anerkennung von Eignungsnachweisen finden Sie unten stehend. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorgehensweisen, je nachdem, ob Sie die Anerkennung von Eignungsnachweisen zusammen mit Studien- und Prüfungsleistungen beantragen oder nur die Anerkennung des Eignungsnachweises einer andereren Hochschule beantragen möchten (wenn z. B. noch keine Studienleistungen erbracht wurden).

Anerkennung einer Eignungsfeststellung
ohne einen zugleich gestellten Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Bachelor of Arts vor Studienzugang sowie
ohne einen zugleich gestellten Antrag auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education

Über die Gleichwertigkeit und Anerkennung einer Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die für denselben oder einen vergleichbaren Studiengang oder Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule getroffen wurde, entscheidet die Kommission auf Antrag. Im Einzelfall kann sie entscheiden, dass zur Anerkennung eine Arbeitsprobe einzureichen und/oder die Teilnahme an einem persönlichen Gespräch erforderlich ist.

Anträge auf Anerkennung einer Eignungsfeststellung können nur innerhalb der Bewerbungsfrist für das reguläre Eignungsfeststellungsverfahren gestellt und bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich vor Antragsstellung per Email an das Sekretariat für Studium und Lehre der Fakultät für Design und Kunst unter Angabe des Studiengangs, für den Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen möchten und der Hochschule, bei der Sie den Eignungsnachweis erworben haben.

Der Antrag auf Anerkennung einer Eignungsfeststellung muss an die/den Vorsitzenden der Eignungsfeststellungskommission gerichtet sein und mit den unten aufgelisteten Unterlagen an die Fakultät für Design und Kunst, Sekretariat für Studium und Lehre per Upload geschickt werden.

Die Anträge mit den erforderlichen Unterlagen bzw. Arbeitsproben sind ausschließlich digital einzureichen. Bitte melden Sie sich zunächst über dieses Webformular online an (freigeschaltet innerhalb der Bewerbungsfrist für das reguläre Eignungsverfahren). Folgende Unterlagen sind digital als pdf einzureichen (bitte beachten Sie dazu die Informationen, die Sie per Email nach der Online-Anmeldung erhalten):

  • Ein formloser Antrag auf Anerkennung (freigeschaltet innerhalb der Bewerbungsfrist) einer Eignungsfeststellung, der auch den Teilstudiengang oder die Teilstudiengänge nennen soll, für den oder die eine Anerkennung der Eignungsfeststellung beantragt wird, 
  • Nachweis über die für einen anderen Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule festgestellte Eignung,
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Kopie des Abiturzeugnisses),
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • ein Portfolio, das als PDF oder Videodatei in digitaler Form eines Datenträgers (USB-Stick oder DVD±R) einzureichen ist. Filmische Arbeiten sollen als Datei in einem gängigen Videoformat eingereicht werden. Bei den einzelnen Arbeitsproben muß das Entstehungsdatum vermerkt sein. Sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht die alleinige Autorin oder der alleinige Autor einer Arbeitsprobe ist, ist bei der jeweiligen Arbeitsprobe zudem anzugeben, welchen Anteil sie oder er an deren Entstehung hatte (z. B. Entwurf, Kamera, Layout).
  • eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. deren Erläuterungen selbstständig angefertigt hat.

Nach der Anmeldung über das Webformular erhalten Sie automatisch per Email weitere Details.

Im Rahmen der Bearbeitung eines vor der Einschreibung gestellten Antrags auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungenn und eines Antrags auf Einstufung in ein höheres Fachsemester wird zugleich über die Einschlägigkeit und Anerkennung einer bereits für einen anderen Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule erbrachten Eignungsfeststellung entschieden. Der Antrag auf Anerkennung eines Eignungsnachweises muss zusammen mit dem o. g. Antrag an den Servicebereich der School of Education, Bereich ISL, geschickt werden. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Ein formloser Antrag auf Anerkennung einer Eignungsfeststellung, der auch den Teilstudiengang oder die Teilstudiengänge nennen soll, für den oder die eine Anerkennung der Eignungsfeststellung beantragt wird, müssen folgende aussagekräftige Unterlagen beigefügt werden:
  • Nachweis über die für einen anderen Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule festgestellte Eignung,
  • ein Portfolio, das als PDF oder Videodatei in digitaler Form eines Datenträgers (USB-Stick oder DVD±R) einzureichen ist. Filmische Arbeiten sollen als Datei in einem gängigen Videoformat eingereicht werden. Bei den einzelnen Arbeitsproben muß das Entstehungsdatum vermerkt sein. Sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht die alleinige Autorin oder der alleinige Autor einer Arbeitsprobe ist, ist bei der jeweiligen Arbeitsprobe zudem anzugeben, welchen Anteil sie oder er an deren Entstehung hatte (z. B. Entwurf, Kamera, Layout).
  • eine schriftlichen Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, daß sie oder er die vorgelegten Arbeitsproben und ggf. deren Erläuterungen selbstständig angefertigt hat.

Über die Gleichwertigkeit und Anerkennung einer Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung, die für denselben oder einen vergleichbaren Studiengang oder Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule getroffen wurde, entscheidet die Kommission auf dieser Grundlage. Im Einzelfall kann sie entscheiden, daß zur Anerkennung eine Teilnahme an einzelnen Teilprüfungen des Eignungsfeststellungsverfahrens oder am gesamten Feststellungsverfahren erforderlich ist.

Anerkennung einer Eignungsfeststellung
im Rahmen eines Antrags auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education
Sofern im Rahmen der Bearbeitung eines Zugangsantrags zu einem Studiengang Master of Education festgestellt wird, daß der Masterzugang nicht oder nur unter Auflagen erfolgen kann, die im Rahmen des Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts nachstudiert werden können, wird zugleich über die Einschlägigkeit und Anerkennung einer bereits für einen anderen Teilstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule erbrachten Eignungsfeststellung entschieden. Es gelten die o. a. Regelungen zur Anerkennung einer Eignungsfeststellung im Rahmen eines Antrags auf Anrechnung von Studien und Prüfungsleistungen im Studiengang Bachelor of Arts vor Studienzugang entsprechend.

Wenn Sie Beratungsbedarf haben, oder weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner*innen gern zur Verfügung:

Servicestelle ISL
Danah Lamsfuß
telefonische Beratung:
Di: 13-15 Uhr
Mo, Mi, Do: 10-12 Uhr
unter 0202 - 439 2356
oder per isl[at]uni-wuppertal.de

Studienfachberatung
Abteilung Mediendesign und Raumgestaltung
Fakultät für Design und Kunst 

Sekretariat für Studium und Lehre der Fakultät
Fakultät für Design und Kunst
Elisabeth Heitmann
Tel. 0202 - 439 5160
Mail: qslfk8@uni-wuppertal.de

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