Termine Eignungsfeststellungsverfahren 2025
Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik
Bewerbungsfrist: 2. Juni bis 6. August 2025
- Online-Anmeldung: innerhalb der Bewerbungsfrist, ab 2. Juni 2025 über ein Webformular. Das Webformular finden Sie hier
Hinweise zur Online-Anmeldung: Die Daten, die Sie in das Webformular eingeben, werden elektronisch weiterverarbeitet und dienen als Grundlage für die weitere Korrespondenz mit Ihnen. Änderungen von Kontaktdaten und in der Wahl der Teilstudiengänge müssen deshalb unbedingt per Email mitgeteilt werden, damit diese berücksichtigt werden können.
- Abgabeschluss Bewerbungsunterlagen: Alle Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 6. August 2025 digital über die Hochschulcloud Sciebo hochgeladen werden. Die Details werden automatisch per Email nach der Online-Anmeldung mitgeteilt. Per Post oder Email eingehende Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
- Versand der Zulassungen zum Verfahren/Einladung zur Präsentation mit Kolloquium: bis spätestens 13. August 2025 per Email nach ordnungsgemäßem Upload der Unterlagen. Mit der Zulassung werden Sie zur Präsentation mit Kolloquium eingeladen und weitere Details mitgeteilt (z. B. Link zur Website mit den Informationen zur Arbeitsprobe und zur Prüfung). Bitte beachten Sie: Es liegt in der Verantwortung der Bewerber*innen den Email-Eingang (auch den Spam-Ordner) zu überprüfen und sich zu melden, wenn nach dem Upload der Bewerbungsunterlagen bis zum 8. August keine Nachricht eingegangen ist. Absagen werden per Post verschickt.
- Freischaltung der Website mit der Aufgabenstellung für die
Arbeitsprobe: 13. August 2025.
- Abgabeschluss der digitalen Arbeitsprobe (Upload Ende):
27. August 2025. Die Arbeitsprobe muss über die Hochschulcloud Sciebo hochgeladen werden.
- 3. September oder 4. September 2025: Präsentation mit Kolloquium. Je nach Bewerber*innenlage werden Sie für den 3. September oder 4. September eingeladen (mit der Zulassung). Die Prüfung findet in Präsenz in den Räumen der Universität statt. Die Details zur Prüfung werden Ihnen mit der Zulassung mitgeteilt.
- Versand der Bescheide (Zusage oder Absage): Spätestens zwei Wochen nach der Präsentation mit Kolloquium per Post.
Weitere Termine und Informationen finden Sie auf den Seiten des Studiengangs.
Nach bestandener Eignungsfeststellungsprüfung muss die Einschreibung über das Portal StudiLöwe über das Studierendensekretariat vorgenommen werden (zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge). Der Bescheid über die künstlerisch-gestalterische Eignung muss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat bzw. im Internationalen Studierendensekretariat vorgelegt werden. Er ist für die drei unmittelbar und in Folge auf die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung folgenden Einschreibungstermine gültig.
Bitte beachten Sie die Hinweise sowie die Termine und Fristen zur Einschreibung.
Bitte beachten Sie: Bildungsausländer*innen müssen sich zusätzlich über Uni-Assist bewerben und über das Internationale Studierendensekretariat der Bergischen Universität einschreiben. Informationen für internationale Studienbewerber*innen
Bei der Einschreibung sind noch einmal Unterlagen zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung beim Studierendensekretariat bzw. Internationalen Studierendensekretariat einzureichen. Die endgültige Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt erst bei der Einschreibung durch das Studierendensekretariat bzw. durch das Internationale Studierendensekretariat der Bergischen Universität. Die bestandene Eignungsprüfung bedeutet noch keine allgemeine Zulassung zum angestrebten Studiengang.